WAS WIR TUN IST IMMER ASTREIN

Rückgestaltung von angemieteten Räumen

Die Rückgestaltung von angemieteten Räumen ist die Wiederherstellung des ursprünglich bereits vorhandenen Bauzustandes. Dabei trennen wir die einzelnen Baustoffe, denn nach den gesetzlichen Verordnungen ist bei Abbruchmaßnahmen eine gesonderte Erfassung der Baustoffe sowie die Trennung von kontaminierten und unbelasteten Materialien Pflicht.

Wir übernehmen alle notwendigen Arbeiten für den Rückbau eines Objekts z.B. von Ladenlokalen, Praxen, Büros, Wohnungen oder Häusern. Im Rahmen von Betriebs- und Geschäftsauflösungen bieten wir Demontagen, Teildemontagen, Rückbau, Entkernung, Kleinabbrüche und die Entsorgungen an. So übernehmen wir Beispielsweise den Rückbau von Ladenlokalen in Wohnraum oder von Lagerraum in Verkaufsflächen. Bei Bedarf bieten wir Ihnen gerne auch weitere Dienstleistungen ( z.B. Wohnungsauflösung, Entrümpelung) in Verbindung mit dem Rückbau an.

Bei einer Rückgestaltung von angemieteten Räumen privater oder gewerblicher Art bieten wir Ihnen eine flexible und bedarfsgerechte Abholung und Entsorgung der anfallenden Wertstoffe.

Auf eine termingerechte Fertigstellung können Sie sich bei uns ebenso verlassen wie eine qualitativ einwandfreie Ausführung der Baumaßnahme. Bei einem unverbindlichen Besichtigungstermin erstellen wir Ihnen ein auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot.

LEISTUNGSÜBERBLICK

  • Betriebs- und Geschäftsauflösungen
  • Demontagen
  • Teildemontagen
  • Rückbau
  • Entkernungsarbeiten
  • Kleinabbrüche
  • Fassadenabbrüche
  • Entsorgungen
  • Ladenlokale
  • Praxen
  • Büros
  • Wohnungen
  • Häuser
  • Lagerräume
  • Garagen

Abbruch von Hartasbest und Entsorgung nach TRGS § 519 / 521

Wir überzeugen Sie gerne

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TEL. +49 (0) 202 78 10 73

 

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